Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Die lebensgefährliche Verletzung einer Blumenhändlerin durch die Amokfahrt ihres Ex-Mannes ist ein Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kommt das Berliner Sozialgericht - denn es ist unklar, ob die Gewalttat einen rein persönlichen Hintergrund hatte.
Der Aufsichtsrat des Assekuradeurs Domcura AG hat die Weichen für einen Generationenwechsel an der Spitze des Unternehmens gestellt. Vollzogen wird er hauptsächlich erst zu Anfang 2026, aber auch zum kommenden Jahreswechsel gibt es schon Veränderung…
Im Rechtsstreit um einen durch Mäharbeiten beschädigten Maschendrahtzauns wurde geurteilt, dass weder ein Abzug „Neu für Alt“ noch ein Mitverschulden wegen des zu geringen Zaunabstands zur Grundstücksgrenze anzurechnen sei. So musste der volle Schad…
Ein Mann war auf einem Gehweg gestürzt, er sei an einem Hindernis gestolpert. Das Gericht musste klären, ob die Verkehrssicherungspflicht verletzt war. mehr ...
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