Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Die lebensgefährliche Verletzung einer Blumenhändlerin durch die Amokfahrt ihres Ex-Mannes ist ein Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kommt das Berliner Sozialgericht - denn es ist unklar, ob die Gewalttat einen rein persönlichen Hintergrund hatte.
Eine Frau war auf einem Parkplatz gestürzt und forderte Schmerzensgeld. Die Straßenbaulastträgerin war der Ansicht: Es genügt, den Platz grundsätzlich nur einmal pro Jahr vom Laub zu säubern. Das Landgericht Lübeck hat in einem Urteil nun seine Ansi…
Feiernden Arbeitnehmern sind die vergeblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für sogenannte »No-Shows« zuzurechnen. Mit diesem realitätsfernen Urteil widerspricht der Bundesfinanzhof (BFH) einem Urteil des FG Köln. Leider bleibt es dabei, denn das Bu…
Hier konnte man bis vor wenigen Jahren zumindest darauf hoffen, dass die Gebäudeversicherung diesen Schaden übernimmt. Hier hat der BGH jedoch mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2021 – IV ZR 236/20 Wohnungseigentümern jedoch einen fetten Strich durch…
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Große Anerkennung für die VEMA: Nach dem Gewinn des Digital Champions von DEUTSCHLAND TEST …
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