Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Die lebensgefährliche Verletzung einer Blumenhändlerin durch die Amokfahrt ihres Ex-Mannes ist ein Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kommt das Berliner Sozialgericht - denn es ist unklar, ob die Gewalttat einen rein persönlichen Hintergrund hatte.
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Schäden auf, die auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz entstehen. Hierbei gelten enge Grenzen hinsichtlich erlaubter Umwege und Unterbrechungen. In einem aktuellen Fall ging es um verdreckte Autoscheiben.…
Verschluckt, gestürzt, versichert? Ein Bauleiter erleidet beim morgendlichen Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung einen Hustenanfall und verletzt sich schwer. Jetzt hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden: Der Vorfall ist ei…
Ein Gericht hatte zu klären, wann ein Unfall im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Arbeitsunfall gewertet werden kann und dadurch ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. mehr ...
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