Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Die lebensgefährliche Verletzung einer Blumenhändlerin durch die Amokfahrt ihres Ex-Mannes ist ein Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kommt das Berliner Sozialgericht - denn es ist unklar, ob die Gewalttat einen rein persönlichen Hintergrund hatte.
Verschluckt, gestürzt, versichert? Ein Bauleiter erleidet beim morgendlichen Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung einen Hustenanfall und verletzt sich schwer. Jetzt hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden: Der Vorfall ist ei…
Vor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei "Wetten, dass..?". Jetzt befasst sich die Justiz mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Schäden auf, die auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz entstehen. Hierbei gelten enge Grenzen hinsichtlich erlaubter Umwege und Unterbrechungen. In einem aktuellen Fall ging es um verdreckte Autoscheiben.…
Anzeige
Flatrate für Stellenanzeigen
12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.
Alexander Grieswald, bisher Leiter der Vertriebsdirektion Nord, übernimmt zum 1. Januar 2026 die Leitung …
Durch Nutzung dieser Website stimmen Sie dem Einsatz von Cookies zu Analysezwecken sowie für individualisierte
Inhalte und Werbung zu.
Weitere InformationenOK