Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Urteil: Sozialgericht wertet Amokfahrt als Arbeitsunfall
Die lebensgefährliche Verletzung einer Blumenhändlerin durch die Amokfahrt ihres Ex-Mannes ist ein Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kommt das Berliner Sozialgericht - denn es ist unklar, ob die Gewalttat einen rein persönlichen Hintergrund hatte.
Vor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei "Wetten, dass..?". Jetzt befasst sich die Justiz mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Ein Gericht hatte zu klären, wann ein Unfall im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Arbeitsunfall gewertet werden kann und dadurch ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. mehr ...
Verschluckt, gestürzt, versichert? Ein Bauleiter erleidet beim morgendlichen Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung einen Hustenanfall und verletzt sich schwer. Jetzt hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden: Der Vorfall ist ei…
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Mit Urteil vom 24. November 2025 (Az. 25 U 1237/25 e) hat das Oberlandesgericht …
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