Die Firmeninsolvenzen sind erstmals seit dem Krisenjahr 2007 wieder rückläufig. Trotzdem sollten Unternehmen bei Forderungen sorgfältig vorgehen. Denn laut BFH können Forderungen im Insolvenzfall des Schuldners unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr aufgerechnet werden.
Grundsätzlich können auch Verwandtschafts-, Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste eine "Wie-Beschäftigung" und damit einen Unfallversicherungsschutz begründen.
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern. Nur unter bestimmten Bedingungen ist der Verkauf steuerfrei – die Überlassung der Wohnung an Mutter oder Schwiegermutter gehört nicht dazu.
Ein Minus von mehr als 800 Millionen Euro für das Jahr 2023 verzeichnet die Techniker Krankenkasse (TK). Der Verwaltungsrat der TK hat auf seiner heutigen Sitzung die Jahresrechnungen für das Jahr 2023 abgenommen und in diesem Rahmen erneut an die …
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