Die Firmeninsolvenzen sind erstmals seit dem Krisenjahr 2007 wieder rückläufig. Trotzdem sollten Unternehmen bei Forderungen sorgfältig vorgehen. Denn laut BFH können Forderungen im Insolvenzfall des Schuldners unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr aufgerechnet werden.
Die Verbraucherschützer halten eine Stornoabzugsklausel nach Kapitalmarktsituation für rechtswidrig und haben den Versicherer vor den Kadi gezerrt. Was dieser zu der ganzen Sache sagt. mehr ...
Der Münchener Verein sellt sich in der Betreuung des zentralen Geschäftsbereichs Handwerk organisatorisch neu auf und bündelt die Handwerksbetreuung bei Landesdirektor Marcus Königbauer.
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Große Anerkennung für die VEMA: Nach dem Gewinn des Digital Champions von DEUTSCHLAND TEST …
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