Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Die nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobene Erbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) ist nicht als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
Baloise vollzieht im Maklervertrieb Sach eine strategische Neuaufstellung mit dem Ziel, den Vertrieb im Key Account sowie im regionalen Vertrieb weiter zu stärken und den Fachvertrieb zu forcieren. Damit gestaltet Baloise auch eine zukunftsorientier…
PRAXISWISSEN: „Plansche in der Biskaya und genieße den Rotwein“ – es ist ja schön, wenn der Mailempfänger seinen Urlaub genießt. Doch wie wirkt eine solche Notiz auf den Absender der Mail, der etwas Geschäftliches erledigen möchte oder mitten im All…
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