Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Die nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobene Erbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) ist nicht als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
Dass die Krankenkassenbeiträge stark gestiegen sind, kann sich positiv auswirken auf die Angestellten, die dort nicht (mehr) versichert sind. Auch ein anderer Umstand kommt ihnen seit dem Jahresanfang zugute. mehr ...
Die Schadenaufwendungen der 25 umsatzstärksten Gesellschaften sind 2022 gesunken – um bis zu über ein Drittel. Bei jedem fünften Akteur jedoch stieg der Aufwand, in der Spitze um mehr als 40 Prozent. Die Schadenquoten lagen zwischen 48 und 75 Prozen…
Die Pflegeversicherung ist im vergangenen Jahr in die roten Zahlen geraten und warnt vor größeren Finanznöten. Warum sich die Situation bereits zuspitzt.
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Große Anerkennung für die VEMA: Nach dem Gewinn des Digital Champions von DEUTSCHLAND TEST …
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