Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Die nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobene Erbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) ist nicht als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
Wetterextreme nehmen zu und verursachen immer höhere Schäden. Munich Re berichtet über die zunehmenden Risiken durch Naturkatastrophen und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Versicherungsbranche.
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Der früher Leiter Versicherungen in der EU-Kommission geht mit seinen Nachfolgern hart ins Gericht. Sie würden über das Ziel hinausschießen, zum Beispiel beim Thema Provisionen. „Die „Sintflut“ an Vorschriften überfordere inzwischen sogar die Aufsic…
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