Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er von der Verfassungswidrigkeit des Ansatzes der nur noch für die Grunderwerbsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte als Ersatz-Bemessungsgrundlage überzeugt ist (BFH, Beschluss vom 02.03.2011 - II R 23/10).
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