Kinder unverheirateter Eltern hatten bislang keinen Erbanspruch, wenn sie vor 1949 geboren wurden. Diese Diskriminierung gehört ab sofort der Vergangenheit an.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Kindererziehungszeiten, die in Österreich verbracht wurden, auch bei der deutschen Regelaltersrente berücksichtigt werden können.
Jeder kann durch ein Testament festlegen, wer nach seinem Tode erben soll und wer nicht. Aber auch mit Testament ist der letzte Wille nicht immer sofort eindeutig feststellbar. So wie in diesem Fall, in dem eines der Kinder enterbt werden sollte.
Die uniVersa bietet zur Absicherung von Kindern einige Verbesserungen an. Ausgebaut wurde das Vorsorgekonzept Tip-Top Tabaluga. Zudem ist für Schüler jetzt bereits ab zehn Jahren ein aktiver Berufsunfähigkeitsschutz mit Ausbaugarantie möglich.
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