Berufsunfähigkeitsrente: Welche Arbeit ist Angelernten zumutbar?
Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren und mittlerweile berufsunfähig sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Angelernte Arbeiter können aber auch auf Tätigkeiten verwiesen werden, die nicht ihrem bisher ausgeübten Beruf, aber ihrem (fehlenden) Qualifikationsniveau entsprechen.
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