Lohnsteuerbescheinigung 2010: Korrektur nicht mehr notwendig!
Lohnsteuerbescheinigung 2010: Korrektur nicht mehr notwendig!
Das Bundesfinanzministerium rudert zurück: Nach einer aktuellen Mitteilung ist es nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.
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