Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Überraschendes Urteil: Nach der jüngsten LSG-Rechtsprechung haftet bei einem Betriebsübergang der neue Inhaber nicht für SV-Beitragsverpflichtungen seines Vorgängers.
Fünf Jahre Haft für einen ehemaligen Sparkassen-Anlageberater: Ein außergewöhnlicher Fall von Betrug und Veruntreuung, bei dem Kunden um Millionen betrogen wurden.
Wie erfolgreich aus betriebswirtschaftlicher Sicht sowie aus Verbrauchersicht die umsatzstärksten Akteure 2023 agiert haben, hat Professor Dr. Hermann Weinmann analysiert. Zwei Anbieter bekamen in beiderlei Hinsicht die Bestnote. Ein Testkandidat is…
In der Maklerschaft findet ein Generationenwechsel statt. Jüngere Vermittler rücken nach, die mit anderem Selbstverständnis zu Werke gehen und auch stärker auf digitale Kanäle bei der Kundengewinnung setzen – nicht mit großem Erfolg, wie eine aktuel…
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Die Ergebnisse der diesjährigen Studie „AssCompact AWARD – Private Vorsorge 2025“ zeigen erneut die …
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