Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Überraschendes Urteil: Nach der jüngsten LSG-Rechtsprechung haftet bei einem Betriebsübergang der neue Inhaber nicht für SV-Beitragsverpflichtungen seines Vorgängers.
Weil der hoteleigene eingefriedete Parkplatz belegt war, war einem Reisenden vom Personal vorgeschlagen worden, sein Auto direkt vor der Einfriedung abzustellen. Dort wurde es aufgebrochen. Der Gast verlangte daher von dem Hotelier, ihm den dadurch …
Zwei Autos waren beim Überholen auf einer engen Landstraße kollidiert. Im Streit um die Haftung für die Unfallfolgen hatte das Landgericht Ellwangen unter anderem die Sorgfaltspflichten der Kontrahenten zu klären. mehr ...
Ein Zwölfjähriger fuhr mit seinem Fahrrad einen Radweg entlang. In Höhe eines Fußgängerüberwegs wollte er die Straßenseite wechseln. Dabei kollidierte er mit einem Auto. Vor Gericht ging es anschließend um die Klärung der Haftungsfrage. mehr ...
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