Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Überraschendes Urteil: Nach der jüngsten LSG-Rechtsprechung haftet bei einem Betriebsübergang der neue Inhaber nicht für SV-Beitragsverpflichtungen seines Vorgängers.
Die Stuttgarter bietet ab sofort wieder eine Riester-Rente an. Mit der RiesterRente performance+ positioniert sich das Unternehmen bewusst in einem Markt, den viele Anbieter zuletzt verlassen haben. Die RiesterRente performance+ ist aufgrund ihrer s…
Haftung auch ohne Aufprall: Selbst bei „berührungslosen“ Unfällen kann ein Fahrzeugführer mithaften. Wer andere zum Ausweichen zwingt, trägt zur Hälfte die Verantwortung. Die Schadenquotelung ist in vielen Fällen für die Versicherung entscheidend.
Welche Anbieter hierzulande beim Prämien- und Vertragsbestand die größte Bedeutung haben, darüber gibt eine aktuelle Untersuchung Aufschluss. Sie zeigt auch, welche der Branchenriesen beim Bestand gegen den Markttrend wuchsen und wer bei den Einnahm…
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Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte …
Die Hypoport InsurTech AG und CLARK, einer der führenden digitalen Versicherungsmakler in Europa, verstärken …
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