Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Überraschendes Urteil: Nach der jüngsten LSG-Rechtsprechung haftet bei einem Betriebsübergang der neue Inhaber nicht für SV-Beitragsverpflichtungen seines Vorgängers.
Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zur Maklerhaftung aus 2024/2025. Lernen Sie anhand der aktuellen Rechtsprechung die neue Haftungsrelevanz einzuordne…
Eine Autofahrerin kollidierte bei der Ausfahrt aus ihrem Grundstück mit einer Radfahrerin, die auf der Straße fuhr, statt wie vorgeschrieben auf dem Radweg. Vor Gericht stellte sich die Frage, ob die Radlerin für den Schaden am Pkw haftet. mehr ...
Persönlich, aktuell und hoch interessant: Die John-Vermittlerfortbildung 2025 beginnt im kommendenJahr am 18. Februar und gastiert bundesweit in elf Städten. Die Veranstaltung bietet Ihnen mit acht gewohnt spannenden und aktuellen Vorträgen geballte…
Anzeige
Flatrate für Stellenanzeigen
12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.
Die vfm-Gruppe, ein führender Verbund unabhängiger Versicherungsmakler, setzt erneut auf Innovation und E"izienz. Mit …
Durch Nutzung dieser Website stimmen Sie dem Einsatz von Cookies zu Analysezwecken sowie für individualisierte
Inhalte und Werbung zu.
Weitere InformationenOK