Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Betriebsübergang: Keine Haftung für zuvor entstandene SV-Beiträge
Überraschendes Urteil: Nach der jüngsten LSG-Rechtsprechung haftet bei einem Betriebsübergang der neue Inhaber nicht für SV-Beitragsverpflichtungen seines Vorgängers.
Die Schadenaufwendungen der 50 umsatzstärksten Gesellschaften sind 2022 kräftig angestiegen – um bis zu über die Hälfte. Nur bei neun Akteuren sank der Aufwand, in der Spitze um fast ein Viertel. Die Schadenquoten lagen zwischen gut 50 und fast 110 …
Wie sich die Überschusssituation 2023 für die Marktgrößen hierzulande darstellte, darüber gibt eine Datenzusammenstellung der FAZ Aufschluss. Wer das stärkste Plus und die höchste Umsatzrendite erzielte. mehr ...
Etwa zwei Drittel der 50 größten Akteure gaben weniger für Schäden und Kosten aus als sie einnahmen. Zwei von ihnen schrieben versicherungstechnisch sogar mehr als 20 Cent Gewinn pro Beitragseuro. mehr ...
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Die cpit comparit GmbH, die 2022 als Brancheninitiative zur Entwicklung einer unabhängigen Vergleichsplattform gestartet …
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