Bankberater zweigt Vermögen betagter Kunden ab und muss in Haft
Ein Mönchengladbacher Bankmitarbeiter wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs, gewerbsmäßiger Untreue und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
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