Na dann, gute Nacht! Fehlarbeitszeiten von rund 1.600 Stunden als Kündigungsgrund? Offenbar nicht bei Beamten. Das befanden zumindest Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die die Urteile der Vorinstanzen aufhoben.
Eine Frau sah sich unter anderem wegen Morbus Crohn, chronischer Schmerzen und Wirbelsäulenbeschwerden außerstande zu arbeiten. Medizinische Gutachter bescheinigten ihr rund ein Dutzend Einschränkungen. Trotzdem konnte sie vor Gericht keine Erwerbsm…
Der Arbeitsplatzkonflikt um das Homeoffice wird zum Fall für die Juristen. Eine 41-jährige Mitarbeiterin der Huk-Coburg, die aufgrund einer Schwerbehinderung und den Folgen eines Autounfalls eingeschränkt ist, zieht gegen ihren Arbeitgeber vor Geric…
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Die anhaltende wirtschaftliche Unsicherheit in Deutschland führt zu wachsenden finanziellen Risiken im B2B-Geschäft. Laut …
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