34f-Vermittler sind von ESG-Abfragepflicht ausgenommen
Vor Kurzem hatte die BaFin erklärt, dass Finanzanlagenvermittler nicht von der demnächst geltenden Abfragepflicht zu den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden „betroffen“ sind – im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Aussage nun bestätigt.
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