BaFin: 34f-Vermittler fallen nicht unter EU-Offenlegungsverordnung
Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung sind nicht Adressat der EU-Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten. Das stellte die Finanzaufsicht BaFin nun klar. The post BaFin: 34f-Vermittler fallen nicht unter EU-Offenlegungsverordnung appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.
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