Containerinvestments: Bafin haftet nicht gegenüber Anlegern
Geldgeber, die Anlagen in Transportboxen getätigt hatten, wollten für ihnen entstandene Verluste die Finanzaufsicht wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen in Haftung nehmen. Das OLG Frankfurt am Main hat diese Klage nun abgewiesen.
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