Vermögenswirksame Leistungen auch vor Renteneintritt
Vermögenswirksame Leistungen können als Altersvorsorge dienen, sie können jedoch auch bereits nach sieben Jahren ausgezahlt werden. Diese siebenjährige Bindungsfrist hindert wohl viele Arbeitnehmer, die in zwei oder drei Jahren in Rente gehen, am Abschluss eines neuen VL-Vertrags. Schade drum.
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