Zahlreiche Zinsanpassungsklauseln sind unrechtmäßig
In den 1990er Jahren und darüber hinaus hatten Banken und Sparkassen ihren Kunden häufig sogenannte Prämiensparverträge angeboten, die als langfristige Sparverträge mit einem variablen Zinssatz versehen waren. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nahmen sich die Banken das Recht heraus, die vorgesehene Verzinsung unbegrenzt einseitig zu ändern. Was gerade im zurückliegenden und anhaltenden Niedrigzinsumfeld häufig gemacht wurde – zuungunsten der Sparer.
Weiterlesen auf: AssCompact