Neue Grenze für anonyme Goldkäufe: Stehen Tafelgeschäfte vor dem Aus?
Die Änderung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist beschlossen. Sogenannte Tafelgeschäfte mit Edelmetallen werden in diesem Zuge weiter eingeschränkt. Ab dem 01.01.2020 dürfen Gold, Silber und andere Edelmetalle bei Barzahlung nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro anonym gekauft werden. Darüber müssen sich Käufer ausweisen.
Weiterlesen auf: AssCompact