34f-Aufsicht der BaFin: „Durch nichts zu …

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34f-Aufsicht der BaFin: „Durch nichts zu rechtfertigen“

34f-Aufsicht der BaFin: „Durch nichts zu rechtfertigen“ © Pixabay

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf ein Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) erstellt. Dieser bestätigt nicht nur den bisher bekannten Zeitplan, sondern beinhaltet auch Angaben zu den Kosten der Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermittler auf die BaFin. Allein auf Ebene der BaFin entsteht demnach ein einmaliger Aufwand in Höhe 5,2 Mio. Euro. Hinzu kommt ein jährlich wiederkehrender Aufwand in Höhe von 38,8 Mio. Euro. Getragen werden sollen die Kosten von den „zu Beaufsichtigenden“, sprich den beaufsichtigten Vermittlern.

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