Frist einhalten: Abgabe des 34f-Prüfbericht zum 31.12.
Jeder Gewerbetreibende, der Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f GewO ist, hat für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer einen Prüfbericht erstellen zu lassen und diesen bis spätestens 31.12. des darauffolgenden Jahres im Original an die zuständige Erlaubnisbehörde zu übermitteln. Da nun das Jahresende naht und damit auch der Termin zur Abgabe des Prüfberichts für 2018, erinnert die BCA in einem Newsletter an ihre Partner an die wichtige Frist. Denn wenn das Testat nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingegangen sei, gebe es keine Toleranzgrenzen.
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