AfW stellt klar: Keine 34f-Lizenz für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten
Brauchen auch Vermittler von Fondspolicen bald eine Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung? Möglicherweise, meinte Ralf Werner Barth, Vorstand der VSAV, vor kurzem in einem Statement. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW widerspricht dieser These nun. Eine solche Zulassung sei „keinesfalls erforderlich“, so der AfW.
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