AfW reagiert auf Spekulation um 34f-Erlaubnis für die Vermittlung von Fondspolicen
Der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) hatte vor kurzem Vermittlern, die zukünftig erlaubnispflichtige Finanzanlagen vermitteln wollen, zur baldigen Beantragung der Gewerbeerlaubnis geraten – solange die Aufsicht noch nicht auf die BaFin übertragen sei. Ein entsprechendes Eckpunktepapier zu einem Aufsichtswechsel hat vor kurzem das Bundesfinanzministerium vorgelegt. Den Ratschlag weitete der VSAV auf Versicherungsmakler, die Fondspolicen vermitteln wollen, aus.
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