Mifid-II-Knaller: 34f-ler müssen keinen eigenen Zielmarkt bestimmen
Der Bundestag hat im Gesetzentwurf zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung die Ermächtigungsgrundlage für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung verabschiedet. Sie enthält klare Verbesserungen – und macht den Weg frei für neue Regelungen.
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