Klarstellungen der BaFin zur Geeignetheitserklärung
Das Markets Financial Instruments Directive II - kurz MiFID II - und das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG) löst im Finanzvertrieb nicht gerade Begeisterungsstürme aus. Ein Beitrag auf der BaFin-Homepage enthält nun Klarstellungen und Erklärungen zu dieser seit Anfang des Jahres bereits gültigen Gesetzesänderung.
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