BaFin untersagt Vermögensanlage-Angebot
Die Finanzaufsicht BaFin hat der Abanqo AG am 10. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) untersagt, ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen öffentlich anzubieten. Der Grund dafür ist simpel.
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