Finanzanlagenvermittler müssen Provisionsverbot fürchten
Finanzanlagenvermittlern nach § 34f droht ein faktisches Provisionsverbot "durch die Hintertür“, wenn eine besonders strenge Auslegung einer MiFID II-Vorschrift in die neue Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) aufgenommen wird. Davor warnt aktuell Rechtsanwalt Norman Wirth. Die Konsequenzen wären bitter: auch viele Versicherungsmakler, die zu Finanzprodukten beraten, müssten dann Einkommenseinbußen befürchten. weiterlesen
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