Infinus-Verfahren: Neue Maßstäbe bei Anlage- und Finanzierungsdelikten
Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft der Infinus-Unternehmensgruppe in ihrem Plädoyer ein betrügerisches Geschäftsmodell vor. Spätestens ab dem Jahr 2011 hätten die Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben. Laut Beweisaufnahme beläuft sich der verursachte Schaden auf ca. 150 Mio. Euro. Für den Hauptangeklagten hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und für die übrigen Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und sechs Jahren und zehn Monaten beantragt.
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