BaFin warnt vor zwei Finanzdienstleistern
Die Finanzaufsicht Bafin hat die Tix Automobil eG aufgefordert ihr Einlagengeschäft aufzugeben, da die Gesellschaft keine Erlaubnis der Behörde hat. Das Unternehmen aus Irrel in der Eifel nimmt auf der Basis von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder an. Das stellt laut BaFin ein genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft dar.
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