Neue Schlichtungsstelle für 34 f und i-Vermittler
Seit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Versicherungsvermittler unter bestimmten Bedingungen darauf hinweisen, ob sie zur Teilnahme an Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle bereit sind oder nicht. Je nachdem, über welche Zulassungen Vermittler verfügen, können das bis zu vier unterschiedliche Einrichtungen sein. Das soll sich nun ändern.
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