MiFID II, Zielmärkte, Provisionen – Folgen für Pools und Vermittler
MiFID II ist seit dem 03. Januar in Kraft. Die FinVermV liegt noch nicht vor. Was müssen 34f-Vermittler jetzt schon tun und was kommt auf sie zu? Finanzanlagenvermittler müssen künftig genau darlegen, was sie aufgrund der Vermittlung von Investmentfonds verdienen. Wer weiterhin eine Bestandspflegecourtage haben möchte, muss dieses Geld zur Verbesserung der Services verwenden. Ansonsten müssen wir die Finanzanlagenvermittlungsverordnung abwarten und bis dahin nach bisher gültigem Recht weitermachen, also nach der alten FinVermV.
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