34f-Vermittler unter BaFin-Aufsicht: Man kann es so oder so sehen
Wie dem letzte Woche vereinbarten Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD zu entnehmen ist, soll für die Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler, die also eine Erlaubnis nach 34f GewO haben, in Zukunft die BaFin verantwortlich sein. Die Maklerverbände BDVM, BVK und AfW schätzen die Pläne der Regierung in spe unterschiedlich ein.
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