„Fondsvermittlung kann derzeit selbstverständlich weiterhin gegen Provision erfolgen“
Herr Klein, zum 03.01.2018 ist in Deutschland die MiFID II in Kraft getreten. Bankinstitute sind daran gebunden, Finanzanlagenvermittler nicht. Das führt zu großer Verunsicherung. Warum sind Finanzanlagenvermittler noch nicht betroffen? Die Finanzanlagenvermittler sind noch nicht betroffen, da die für sie maßgebliche Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) noch nicht neu gefasst wurde, daher gilt bis auf Weiteres die bestehende Verordnung.
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