MiFID II: Noch keine Aufzeichnungspflicht für 34f-ler
Ab Januar 2018 müssen Beratungsgespräche von Finanzdienstleistungs-Instituten aufgezeichnet werden. Für die Finanzbranche bedeutet das technischen und organisatorischen Aufwand. Was kaum bekannt ist: Für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO gelten die Regelungen noch nicht.
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