Verbraucherschützer mahnen Kreissparkasse Tübingen ab: Müssen Kunden Strafzinsen auf Riester-Vertrag zahlen?
Die Kreissparkasse Tübingen erhebt Negativzinsen auf Riester-Verträge, behauptet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und mahnt das Finanzinstitut ab. Stimmt nicht, wehrt sich die Sparkassen-Führung. Der Negativzins stehe zwar in den Vertragsbedingungen, komme aber bei den Kunden nicht an.
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