Mifid 2 betrifft künftig auch Fondspolicen I
Die Finanzmarktrichtlinie (Mifid 2) ist mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz weitgehend in deutsches Recht umgesetzt worden. Was sich ab 2018 für Finanzanlagenvermittler bei der Anlageberatung sowie für Versicherungsmakler bei Fondspolicen, die als „verpackte Anlageprodukte“ eingestuft werden, ändert. Teil I
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