Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück …

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Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück II

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sticht als Hüterin des kollektiven Verbraucherschutzes erstmals mit geplanten Produktverboten ins Wespennest. Die Marktgröße der anvisierten Produkte spielt dabei weniger eine Rolle als die Art und Weise, wie die Behörde Verbraucherschutz versteht und wahrnimmt. Teil II

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