Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar
Ist ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert, kann er nur die Beiträge als Sonderausgaben abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet. Das entschied der BFH.
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