Immobiliendarlehenvermittler - Übergangsfrist für Bestandsvermittler läuft …

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Immobiliendarlehenvermittler - Übergangsfrist für Bestandsvermittler läuft aus

Die Übergangsfrist für Bestandsvermittler, die zunächst mit ihrer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung weiter vermitteln durften, endet zum 21.03.2017. Wer nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin Verbraucherimmobilien-Darlehensverträge vermitteln möchte, bedarf der Erlaubnis nach § 34 i GewO. Ohne gültige Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliendarlehen an Verbraucher droht den Vermittlern eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro und die Veröffentlichung im ... weiterlesen

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