34 F wie Fondsvertrieb soll bleiben
In der Gewerbeordnung nach § 34 mit dem Buchstaben F registrierte Vermittler von Finanzanlagen sollen weiter Fonds verkaufen dürfen. Das dazu nötige Gesetz sei auf dem Wege, schreibt dazu der Rechtsexperte Christian Waigel in einem Aufsatz. Ein bisher drohendes Verbot des Fondsverkaufs für 34f-Vermittler komme im aktuellen Textentwurf des Gesetzes nicht vor. weiterlesen
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