Deutscher Finanzmarktschutz Verein: Infinus-Prozess: „An Dreistigkeit ist die Argumentation schwer zu überbieten“
Sie hätten die Prospekte nicht gelesen, also seien sie auch nicht betrogen worden: Die Verteidiger der angeklagten Infinus-Manager verfolgen eine sonderbare Argumentation, findet Hilmar Heinze, Geschäftsführer des Deutschen Finanzmarktschutz Vereins.
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