Mifid II und die deutsche Ausnahmeregelung: Herr Wirth, was wird aus den Finanzanlagenvermittlern?
Finanzanlagevermittler nach Paragraf 34f GewO sind auf den ersten Blick nicht von der Mifid II betroffen, weil sie keine Anlageberatung anbieten. Aber auch hier ist eine Angleichung an den Regulierungsstandard gewünscht. Was kommt auf die Vermittler zu?
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