Anlageberatung bleibt befangen
Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz II will die Bundesregierung die Qualität der Anlageberatung verbessern. Eine neue EU-Richtlinie verlangt ab 2018 höhere Anforderungen zum Beispiel für Provisionen in der Beratung. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verfehlt der Referentenentwurf die Ziele der Richtlinie.
Weiterlesen auf: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv