Darum sind Baufinanzierungen auch nach WIKR ein lohnendes Geschäft
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist seit dem 21.03.2016 in Kraft und viele Vermittler stehen immer noch vor der Frage, wie es jetzt weiter gehen kann. Alle Darlehensvermittler, die schon vor dem Stichtag eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO hatten, haben bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist, um die bestehende Erlaubnis in eine Erlaubnis nach § 34i GewO umschreiben zu lassen. Der große Vorteil liegt in der vereinfachten Beantragung der Erlaubnis, sodass nur eine Vermögensschadenshaftpflicht und ein Sachkundenachweis vorgelegt werden müssen.
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