Falschberatung - Warburg-Schiffsfondszeichner steht Schadenersatz zu
Falschberatung - Die Privatbank M.M. Warburg & Co muss einem Kunden, der einen Schiffsfonds gezeichnet hatte, Schadenersatz zahlen. „Fehlerhafte Beratung“ hatte das Oberlandesgericht Hamburg zu Gunsten des Anlegers geurteilt. Dieses Urteil hat nun laut einem Pressebericht Rechtskraft erlant, nachdem der Bundesgerichtshof jetzt eine Beschwerde gegen das Hamburger Urteil abgelehnt hat. Unter anderem flossen bei der Beteiligung bis zu 18 Prozent interne Provisionen ... weiterlesen
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