Infinus - BGH muss über Wahl eines gemeinsamen Vertreters entscheiden
Infinus-Anleger müssen sich weiter in Geduld üben. Vorab muss der Bundesgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Wahl des gemeinsamen Vertreters klären. Nach dem das Oberlandesgericht Dresden die Wahl eines gemeinsamen Vertreters einer Serie der Orderschuldverschreibungen (OSV) für nichtig erklärt hatte, war dieser daraufhin in Revision gegangen. ... weiterlesen
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