Fintech forciert Flucht in die Tippgeberschaft …

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Fintech forciert Flucht in die Tippgeberschaft oder warum man den § 34f GewO nicht braucht!?

Vermittler können demnächst getrost auf eine Registrierung nach § 34f GewO verzichten. So sieht es der aktuelle Plan der youvestor AG vor. Das Fintech wirbt aktuell mit dem Slogan "Neugeschäft auch ohne §34f-Lizenz" auf seiner Homepage. Mit dem Ansatz des Tippgeber-Modells führt youvestor registrierte Finanzanlagenvermittler, den Gesetzgeber und die BaFin regelrecht vor. Schließlich soll die Tippgeberschaft sogar mit einer Bestandsprovision belohnt werden. Über 5.000 Vermittler habe das ... weiterlesen

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