Beleihungs­wert: Bausparkassen können höhere Kredite vergeben

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Beleihungs­wert: Bausparkassen können höhere Kredite vergeben

Bausparkassen dürfen in Zukunft höhere Kredite für selbst­genutzte Wohn­immobilien vergeben – nämlich bis zu 100 Prozent des Beleihungs­wertes. Dieser entspricht in der Regel maximal 90 Prozent des Kauf­preises. Bisher durften Bausparkassen ihre Kredite nur bis zu 80 Prozent des Beleihungs­wertes vergeben (zirka 70 Prozent des Kauf­preises). Die höhere Beleihungs­grenze beruht auf einer Änderung des Bausparkassenge­setzes, die am 28. Dezember 2015 in Kraft trat.

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