Unerlaubtes Einlagengeschäft: Haftungsfalle für Vermittler und Berater
Immer öfter kommt es dazu, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) die Rückabwicklung von unerlaubten Einlagen bei Anbietern von Inhaberschuldverschreibungen verlangt. In den meisten Fällen ist das verbunden mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust des Anlegergeldes. Berater und Vermittler solcher Anlagen geraten in diesen Fällen leicht in die Haftung.
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