Skandal im Infinus-FuBus-Verfahren / Das Oberlandesgericht Dresden erklärt (erstmals) die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, hier der Future Business KGaA für nichtig
Mattil & Kollegen: München (ots) - Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Urteil vom 9.12.2015 dem von Rechtsanwalt Sascha Borowski (Kanzlei Mattil & Kollegen) vertretenen Schuldverschreibungsgläubiger recht gegeben. Es stellte fest, dass der Bestellungsbeschluss ...
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