Investmentgeschäfte ohne Erlaubnis: Bafin räumt auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat folgende Firmen und Personen angewiesen, das von ihnen ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln:
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