AFIS Aktivefinanzsysteme GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der AFIS Aktivefinanzsysteme GmbH, Schömberg, mit Bescheid vom 9. November 2015 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Die Gesellschaft muss die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen.
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