Stichtag nach dem Kleinanlegerschutzgesetz: Heute endet die Übergangsfrist für die Vermittlung bestimmter Direktinvestments
Berater aufgepasst: Am heutigen Donnerstag endet die Übergangsfrist für die Vermittlung bestimmter Direktinvestments. Vermittlern von Containern & Co., die keine Erlaubnis nach Paragraf 34f Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) haben, droht ab Freitag der Vertriebsstopp.
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